Gesetzliche Gewährleistung
Verbraucherinnen und Verbrauchern stehen beim Kauf von Waren die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Diese Rechte gelten unabhängig von zusätzlich eingeräumten freiwilligen Garantien, etwa Herstellergarantien, und werden durch solche Garantien nicht eingeschränkt.
Einen Überblick über die in der gesamten Europäischen Union geltenden Regeln gibt die offizielle EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung. Weitere Informationen erhalten Sie, wenn Sie den QR-Code in der Mitteilung scannen oder direkt die Informationsseite der Europäischen Union aufrufen.