Gemäß der Arbeitsstättenverordnung sollte ein Büroarbeitsplatz ausreichend mit Tageslicht versorgt werden. Die künstliche Beleuchtung sollte je nach Tätigkeit hellem Tageslicht nahekommen, also 4000 bis 5500 Kelvin, 500 Lux und 90-100 Ra aufweisen. Außerdem sollte die Lichtverteilung im Raum gleichmäßig sein und die Leuchten nicht flimmern.