Die Kosten für einen ergonomischen Schreibtisch sollte laut Arbeitsstättenverordnung der Arbeitgeber übernehmen, jedoch schreibt diese nicht explizit ein höhenverstellbares Modell vor.
Bei medizinischer Notwendigkeit haben Sie jedoch oft Anspruch auf Zuschüsse von Ihrer Berufsgenossenschaft, der Deutschen Rentenversicherung, Ihrer Krankenversicherung oder anderen Trägern. Wer wann zuständig ist, hängt von den gezahlten Beiträgen, dem Krankheitsbild sowie dem Alter und der Ursache für die Notwendigkeit eines höhenverstellbaren Schreibtisches ab.
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