Um aus gesundheitlichen Gründen einen Zuschuss für einen höhenverstellbaren Schreibtisch zu erhalten, lohnt sich ein Antrag bei der Krankenkasse, der Rentenversicherung, der Berufsgenossenschaft oder der Agentur für Arbeit. Das gilt auch für andere ergonomische Büromöbel.

Dabei sollten Sie unterscheiden, ob Sie an einer Erkrankung wie Skoliose oder Arthrose (DRV) leiden, einen Bandscheibenvorfall hatten (Krankenkasse), einen Arbeits- oder Wegeunfall hatten (Berufsgenossenschaft) oder einen Behinderungsgrad haben (Agentur für Arbeit). Außerdem ist relevant, wie lange Sie bereits beitragspflichtig beschäftigt und wie alt Sie sind.