Wenn Angestellte, Arbeitgeber oder Selbstständige einen höhenverstellbaren Schreibtisch benötigen, um ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten, und alle Nachweise vorlegen, kann ein Zuschuss erfolgen.

Die DRV zahlt beispielsweise dann, wenn Erkrankungen wie Skoliose, Knie- und Hüftarthrose, Kyphoskoliose oder Morbus Bechterew vorliegen und per ärztliches Attest belegt sind. Zudem müssen Sie bereits mindestens 15 Jahre beitragspflichtig beschäftigt sein und das 28. Lebensjahr vollendet haben.